AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Offizielle Mitglieder der Orga für das Treffen 2023 sind Ricarda Bogausch (RikkuWint), Benjamin Weiß (Gerwulf) und Jacqueline Hammerschmidt (Tizi).

Teilnahmevoraussetzungen

2. Der Teilnehmer ist zu Beginn des Treffens mindestens 18 Jahre alt.

3. Eine Teilnahme jüngerer Personen ist grundsätzlich nur nach vorheriger, schriftlicher Vereinbarung mit der Orga möglich. Für sie gilt: Minderjährige im Alter ab 16 Jahre können nur in Begleitung einer volljährigen, von den Erziehungsberechtigten schriftlich bestätigten Aufsichtsperson teilnehmen. Minderjährige bis 16 Jahre können nur in Begleitung eines volljährigen Erziehungsberechtigten teilnehmen.

Verhaltensregeln und Haftung

4. Die Orga haftet nicht für Sach- oder Personenschäden, es sei denn, dass diese infolge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher.

5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen einer eventuellen LARP-Ausrüstung zu informieren. Es wird keinen Ausrüstungscheck geben, die Orga behält sich aber das Recht vor, bei Auffälligkeiten eine Kontrolle durchzuführen und gegebenenfalls die Ausrüstung zu verbieten.

6. Außerdem ist grundsätzlich das Mitbringen, Beisichtragen oder Verwenden von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen oder auch gefährlichen Werkzeugen, die einem Verletzungszweck dienen, untersagt. Ausnahmsweise können solche Gegenstände zugelassen werden; hierfür bedarf es der vorherigen Erlaubnis durch die offiziellen Mitglieder der Orga.

7. Der Teilnehmer verpflichtet sich nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden.

8. Den Anweisungen der Orga ist Folge zu leisten.

9. Teilnehmer, die gegen die zuvor genannten Verhaltensgebote verstoßen, andere gefährden oder den Anweisungen der Orga nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages hat. Gleiches gilt beim Genuss von Drogen.

10. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die Orga oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

Vertraglicher Umfang

11. Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt grundsätzlich im Voraus, sollte die Zahlung bis zum angegebenen Termin nicht erfolgt sein, ist der Betreffende nicht berechtigt an der Veranstaltung teilzunehmen. Abweichende Regelungen sind nur nach Absprache mit der Orga möglich.

12. Corona-Klausel: Wegen der sich immer wieder ändernden Coronaschutzverordnungen kann es zu kurzfristigen Änderungen kommen.

Dies betrifft insbesondere folgende Situationen:

  • Beherbergungsverbot: Im Falle eines Beherbergungsverbotes werden wir die Veranstaltung absagen.
  • Kontaktbeschränkung: Verändert sich aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen die Maximalbelegung der Einrichtung, kann es sein, dass bei einer Überbelegung nicht alle bereits angemeldeten Teilnehmer kommen können.

Informationen dazu werden unverzüglich von der Orga kommuniziert. Betroffene Teilnehmer bekommen ihr Geld schnellstmöglich zurück erstattet.

13. Der Teilnehmer willigt ein, eventuelle Überschüsse an zweckgebundenen Einnahmen zur Gesamtdeckung hinzuzufügen und als Deckungsmittel für das Treffen zur Verfügung zu stellen. (z.B. durch ausgehandelte Mengenrabatte, die nicht mehr auf den Beitrag umgeschlagen werden können.) Die Orga verpflichtet sich, diese nach der Abschlussrechnung anteilig für das kommende Jahr zu nutzen und als Serverspende weiter zu reichen.

14. Alle Nebenabsprachen und Änderungen bedürfen der Schriftform; die Abbedingung der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.